Halterrecht & Halterpflicht bei Stall- und Weidetieren

Wer sich Weide- oder Stalltiere zulegen möchte, sollte schon vor der Anschaffung wissen, welche Pflichten und Rechte er als Tierhalter hat. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen ein Tierhalter erfüllen muss, wo ein Stall gebaut werden darf und wer bei Schäden haftet.

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Bei der Haltung von Weidetieren gibt es Vorschriften.© stock.adobe.com/V&P Photo Studio

Wer sich gerne Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde oder andere Weide- und Stalltiere anschaffen möchte, muss sich an allgemeine gesetzliche Regelungen halten. Wichtig: Zu jeder Tierart gibt es spezielle Haltungsvorschriften bzw. -empfehlungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie hier, was allgemein beachtet werden muss, wenn Sie Weide- oder Stalltiere halten möchten.

Anforderung an den Tierhalter

Theoretisch kann jede geschäftsfähige Person ein Weide- oder Stalltier halten. Bei Pferden gilt, dass auch beschränkt geschäftsfähige Kinder zwischen sieben und 18 Jahren Tierhalter werden können, wenn die Eltern dem Kauf zustimmen. Die Anschaffung sollte in jedem Fall gut überlegt sein.

Wichtig ist, dass der künftige Halter in der Lage ist, das Tier artgerecht zu versorgen und die nötigen Kenntnisse für die Haltung mitbringt. Das ist im Tierschutzgesetz festgelegt.

Das Tierschutzgesetz (§ 2): Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
 
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.  darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.  muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Zwar gibt es für viele Weidetiere wie Ziegen keine spezielle Haltungsverordnung, aber die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft gibt Haltungsempfehlungen an. Werden die Tiere zu Erwerbszwecken gehalten, gilt die Tieschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die der Halter befolgen muss.

Auch Tiere in Hobbyhaltung müssen immer beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Kommt es zu einem Tierseuchenfall, kann das Amt so schnelle Maßnahmen ergreifen.
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Halter müssen die Bedürfnisse der Tiere kennen.© stock.adobe.com/Nadine Haase

Der Bau eines Stalls muss genehmigt werden

Ein Stall ist immer baugenehmigungspflichtig, doch genauere Vorschriften sind Ländersache. Hier gilt § 29 des Baugesetzbuchs in Vereinbarung mit den landesrechtlichen Bauvorschriften. Wichtig: Sie müssen Ihre Nachbarn über die Baupläne informieren. Wenn diese Belästigungen befürchten, können sie den Bau unter Umständen blockieren.

Wer gewerbsmäßig einen Reitbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Veterinäramt. So soll kontrolliert werden, dass die Pferde artgerecht gehalten werden.

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Nur mit einer Genehmigung darf gebaut werden.© stock.adobe.com/Grispb

Wer haftet bei Schäden?

Kommt es zu einem Unfall, bei dem das Tier einem Menschen oder einer Sache schadet, haftet normalerweise der Halter. Das gilt nicht, wenn das Tier dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient. Das bestimmt § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gilt beispielsweise bei Schulpferden einer Reitschule.

§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) :

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
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Bei Schäden haftet normalerweise der Halter.© stock.adobe.com/maxmarvel

Vor der Anschaffung gut informieren

Wer sich Ziegen, Schafe oder andere Weidetiere anschaffen möchte, sollte sich ausführlich über die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart informieren. Erst, wenn sichergestellt werden kann, dass Sie den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden können und die nötigen Kenntnisse für die Haltung haben, kann die Anschaffung geplant werden.

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