Hunderecht: Wichtige Gebote für Hundebesitzer

Damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind, sollten Sie als Hundehalter diese Ver- und Gebote rund um die Hundehaltung unbedingt kennen.

Hund zieht an Leine
Im Straßenverkehr sind Hundehalter an Pflichten gebunden. © shutterstock.com/Soloviova Liudmyla

Mehr als acht Millionen Hunde leben in Deutschland und begleiten ihre Zweibeiner im Alltag. Dadurch ist Ärger vorprogrammiert. Fast jeder Hundehalter gerät einmal in eine Situation, in dem ihm mit juristischen Folgen gedroht wird. Juristen beklagen, wie wenig Hundehalter um das Recht rund um ihre Vierbeiner wissen. Hier finden Sie die wichtigsten Ver- und Gebote, die Hundehalter kennen sollten.

1. Ordnungswidrigkeit: Hundegebell

Übermäßiges Hundegebell kann als öffentliche Ruhestörung angesehen werden. Wenn sich Nachbarn über Hundegebell beschweren, werden meistens ein Langzeitprotokoll und Zeugen verlangt. Eine bundesweite Regelung, wann Hundegebell als Ruhestörung anzusehen ist, gibt es nicht.

Hund bellt in der Wohnung

Ständiges Hundegebell kann Nachbarn sehr verärgern.    ©adobestock.com/kerkezz

2. Strafrecht: Der Hund verletzt Mensch oder Tier

Verletzt der Hund einen Menschen oder ein anderes Tier, so wird nach verschiedenen Schwerestufen der Körperverletzung unterschieden:

  • Fahrlässige Körperverletzung

Dieser Tatbestand liegt besonders oft bei Hundehaltern vor. Kernfrage ist immer, ob das Verhalten des Hundes für den Hundeführer vorhersehbar war und er trotzdem seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Sprich, hätte der Vorfall verhindert werden müssen oder können.

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

  • Einfache Körperverletzung

Die Verletzung durch den Hund ist vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich geschehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Besitzer um die Aggressivität des Hundes weiß, aber dennoch keine erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Leine oder Maulkorb ergreift.

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe

  • Gefährliche Körperverletzung

Neben dem Vorsatz kommt hier noch der Einsatz des Hundes als "gefährliches Werkzeug" hinzu. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hund gezielt vom Halter auf ein Opfer gehetzt wird.

Strafmaß: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre, mindestens aber zwischen 3 Jahren und 5 Jahren

  • Schwere Körperverletzung

Neben dem Vorsatz zählt auch noch die Schwere der Verletzung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Opfer ein wichtiges Körperteil durch den Angriff verliert oder dauerhaft entstellt ist.

Strafmaß: Freiheitsstrafe 1–10 Jahre

  • Körperverletzung mit Todesfolge

Dieser Sachverhalt ist auch gegeben, wenn der Hundeführer keinen Vorsatz hatte, aber seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.

Strafmaß: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen 1–10 Jahre

  • Der Hund tötet oder verletzt ein Tier

Laut BGB handelt es sich hierbei um eine Sachbeschädigung mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hundehalter. Kann dem Hundeführer Vorsatz bei der Tötung oder Verletzung des Tieres nachgewiesen werden, kann er auch strafrechtlich belangt werden. Dies ist der zum Beispiel der Fall, wenn ein bissiger Hund auch im Angesicht einer Schafherde nicht angeleint wird.

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

  • Der Hund beschädigt fremdes Eigentum

Hierbei handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Dabei reicht es beispielsweise, wenn der Hundeführer nicht unterbindet, dass sein Hund andere Personen anspringt und deren Kleidung beschmutzt oder beschädigt.

  • Der Mensch tötet und verletzt einen Hund

Auch hier geht es strafrechtlich um eine Sachbeschädigung. Allerdings kann auch das Notstandsrecht berücksichtigt werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Postbote von drei Hunden attackiert und gebissen wird, er zum Knüppel greift und damit einen Angreifer verletzt. Der Postbote befindet sich dann im "Notstand" und begeht kein Unrecht.

Hund springt Frau an

Schon Anspringen kann zur Sachbeschädigung führen. ©adobestock.com/Christian Müller

3. Steuerrecht – Ausgaben rund um den Hund absetzen

Die Hundesteuer gilt als Luxussteuer und ist somit nicht absetzbar. Jedoch gibt es einige andere Ausgaben in Verbindung mit dem Hund, von denen Sie steuerlich profitieren können:

  • Hundehaftpflichtversicherung: Kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
  • Hundefriseur und Hundebetreuung: Zählt als steuerlich absetzbare haushaltsnahe Dienstleitung, wenn die Dienstleistung in den vier Wänden des Hundebesitzers erbracht wurde und die Rechnung überwiesen wurde.
  • Gassi-Gang durch Dienstleister: Steuerlich absetzbar, wenn Hund von zu Hause abgeholt wird, der Gassigang nicht länger als zwei Stunden dauert und der Hund wieder nach zu Hause zurück gebracht wird.
  • Berufliche Gründe: Wird der Hund aus beruflichen Gründen gehalten (z.B. Polizei- oder Therapiehund), können Tierarztkosten als Werbungskosten verbucht werden.
Hund beim Friseur

Auch der Hundefriseur kann steuerlich absetzbar sein.      ©adobestock.com/naypong

4. Öffentliches Recht: Staat, Bürger und Hund

Hundehalter geraten häufig auch mit Geboten des Öffentlichen Rechts in Konflikt. Dies ist besonders in diesen drei Bereichen der Fall:

Sichere Beförderung/ Straßenverkehrsordnung

Der Fahrer eines KFZs ist verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges nicht durch einen mitfahrenden Hund beeinträchtigt wird. Rechtlich gelten Hunde als "Ladung". Werden sie nicht ausreichend gesichert, haftet die Versicherung im Schadensfall in der Regel nicht.

Hunde auf der Straße

Frei laufende Hunde müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr immer in Blickweite eines geeigneten Hundeführers befinden, der ausreichend auf ihn einwirken kann. Je nach Gemeindesatzung kann Leinenpflicht bestehen.

Jagdgesetz

In Tollwut-Sperrbezirken, zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sind Hunde an der Leine zu führen. Grundsätzlich müssen sich Hunde in Rufweite ihres Halters aufhalten und zuverlässig hören. Ob und in welchem Fall ein Jäger einen wildernden Hund erschießen darf, wird in den verschiedenen Landesjagdgesetzen unterschiedlich beschrieben.

Hund in Kofferraum von Auto

Während der Fahrt muss der Hund sicher untergebracht sein.     ©adobestock.com/annaav

Leinen mit Bewegungsfreiheit

Die Leinenpflicht soll andere Tiere schützen. Mit der richtigen Austattung kommt Ihr Hund sicher damit zurecht, nicht völlig frei herumlaufen zu dürfen. Diese extralangen Leinen schenken Ihrem Hund viel Freiraum beim Spaziergang:

5. Privatrecht – hier kann der Hund anecken

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten. Rund um den Hund kann es in folgenden privatrechtlichen Bereichen zu Konflikten kommen:

Der Hund in der Mietwohnung

Grundsätzlich darf ein Mieter sich nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter einen Hund anschaffen.  Der Vermieter darf allerdings auch nicht willkürlich oder schematisch seine Zustimmung verweigern. Es gilt den individuellen Einzelfall abzuwägen. Ist im Mietvertrag zur Hundehaltung nichts festgelegt, empfiehlt sich ein Blick in die Hausordnung.

Der Hund als Patient

Wird ein Hund tierärztlich untersucht und behandelt, schließen Hundehalter und Tierarzt einen Vertrag, der auch stillschweigend sein kann. Der Tierarzt verpflichtet sich, den Hund nach den Regeln der tierärztlichen Kunst zu behandeln, der Hundehalter verpflichtet sich, das Honorar für die geleisteten Dienste zu bezahlen. Das Honorar des Tierarzts richtet sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte.

Wer haftet für den Hund?

Für Hundehalter, Hundeführer oder Hundehüter besteht eine generelle Aufsichtspflicht. Betreuen Freunde, Bekannte oder Verwandte den Hund aus einer Gefälligkeit heraus, so haften nicht sie, sondern der Halter. Anders ist es, wenn ein Tiersitter oder Ähnliches dafür bezahlt wird, den Hund zu beaufsichtigen. Dann muss der Dienstleister für einen Schaden einstehen.

Hund beim Tierarzt

Durch tierärztliche Behandlung entsteht ein bindender Vertrag. ©adobestock.com/LIGHTFIELD STUDIOS

6. Der Hund im Familienrecht

Bei der Trennung von Ehepaaren wird der Hund wie ein Haushaltsgegenstand behandelt.

Gehört der Hund einem Ehegatten alleine, kann er ihn mitnehmen oder seine Herausgabe verlangen. Gehört er beiden Ehepartnern wird es schwierig. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das Verhalten der Ehepartner und die bisher praktizierte Sorge für das Tier können entscheidend sein. Auch eine Zahlung von Unterhaltsleistungen für den Hund kann vom Gericht festgelegt werden.

7. Der Hund im Erbrecht

Tiere gelten als Teil des Nachlasses. Möchten Herrchen oder Frauchen im Falle ihres Todes den geliebten Hund absichern, sollten sie ein Testament verfassen, in dem sie genau festlegen, wer den Hund erben und versorgen soll. Den Hund selber kann man nicht als Erben einsetzen.

 

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