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Da nur wenige Halter einen eigenen Garten haben, in dem sie das Tier begraben können und das auch nicht überall erlaubt ist, haben wir alle uns bekannten Adressen rund um das Thema Tierbestattung zusammengetragen.

Foto: Thomas Brodmann / animals-digital.de

Zum Schmerz über den Verlust des Heimtieres kommt meist noch das Problem: Wo findet man für den guten alten Freund, die langjährige treue Gefährtin eine würdige Ruhestätte? Wer seinen toten Vierbeiner im Wald, am Wegesrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund bestattet, macht sich strafbar.
Für die Tierkörperbeseitigung gilt in Deutschland eine EU-Vorschrift, die das Vergraben toter Tiere nur noch mit einer Genehmigung erlaubt. Um nicht jeden Einzelfall überprüfen zu müssen, können die Behörden jedoch eine "Allgemeinverfügung" erlassen.

Bis ins Jahr 2002 war jedem klar, dass tote Haustiere im eigenen Garten vergraben werden dürfen. Doch vor dem Hintergrund der BSE-Krise schaltete sich die EU ein und verfasste eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie. Demnach müssen alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.
In Deutschland wurde diese Verordnung durch das "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" vom 25.10.2004 in nationales Recht umgesetzt. Gewöhnungsbedürftig ist, dass unter diese Bezeichnung auch das Vergraben toter Haustiere fällt. Voreilige Presseberichte verkündeten nun, dass tote Haustiere gar nicht mehr oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Garten vergraben werden dürfen.

Sowohl die EG-Verordnung als auch das deutsche Gesetz stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter, mit dem Naturschutzrecht vereinbarten Vorgaben zuzulassen. Dazu bedarf es einer "Allgemeinverfügung", mit der eine Angelegenheit bis zu deren Widerruf geregelt wird.  Tendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren.
So gilt z.B. in Braunschweig: "Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt." Ausgenommen sind natürlich seuchenverdächtige bzw. seuchenkranke Tiere, die in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt müssen. Ebenfalls verboten ist das Vergraben toter Tiere in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen. Gelegentlich (siehe Urteil) ein Haustier im Garten zu vergraben ist also – unter gewissen Auflagen – erlaubt.

In Bremen ist es wegen des hohen Grundwasserspiegels generell nicht erlaubt, 
ein verstorbenes Haustier im eigenen Garten zu bestatten.

Keine Einschränkungen gibt es bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben.

In Österreich sind die Bestimmungen je nach Bundesland verschieden. In einigen Bundesländern ist das Begraben eines Tieres auf dem eigenen Grundstück nur mit einer behördlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschränkungen erlaubt.
Einige Länder verbieten es ganz.
Urnen dürfen aber mit nach Hause genommen werden. Es gibt auch einige Tierfriedhöfe und Tierbestatter. Die antares-Tierbestattung hat z.B. mehrere Filialen in Österreich, holt verstorbene Tiere landesweit ab und bringt Urnen persönlich zurück.
antares-Tierbestattung, A-1220 Wien, Stadtlauer Str. 38, Tel.: 0043 (0)1 535 5179, www.tierbestattungen.at

In der Schweiz ist die Bestattung eines Tieres im eigenen Garten erlaubt, wenn das Tier nicht mehr als 10 kg hat. Das Grab muss mindestens 1,2 m tief sein.
Tote Tiere, die nach der Einschläferung beim Tierarzt bleiben, müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz der Tierkörperverwertung übergeben werden. Es ist verboten sie in freier Natur, in oder nahe bei Wasserschutzgebieten oder am Rande von öffentlichen Plätzen und Wegen zu begraben. In einzelnen Gemeinden kann es auch weitergehende Verbote geben.
Keine Einschränkung gibt es bei Urnen. Diese dürfen mit nach Hause genommen werden.

Da nur wenige Halter einen eigenen Garten haben, in dem sie das Tier begraben können, haben wir alle uns bekannten Adressen rund um das Thema Tierbestattung zusammengetragen.

Wir hoffen, daß mit diesen Informationen Menschen gedient ist, die um ihr Tier trauern.

Tierfriedhöfe in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Adressen von Tierfriedhöfen, Krematorien, Sargherstellern und Bestattungsunternehmen, die sich um Ihr totes Tier kümmern.

Um eingetragen zu werden, schicken Sie bitte eine Mail an 
 beate.iding@herz-fuer-tiere.de

Klicken Sie auf den entsprechenden Link, um den Ihnen nächstgelegenen Tierfriedhof zu finden.

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