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Tieranwalt Antoine F. Goetschel: Der einzige seiner Art

Der Schweizer Antoine F. Goetschel ist Tieranwalt im Kanton Zürich - und damit weltweit der einzige seiner Art. Doch er kämpft nicht nur in seiner Heimat für die Würde der Kreatur, sondern setzt sich auch international für den Tierschutz ein.

Herr Dr. Goetschel, wie wird man eigentlich Europas einziger "Tieranwalt"?

Dr. Goetschel:
Ein "Tieranwalt" war ich inoffiziell schon vor meiner Ernennung, einfach dadurch, dass ich mich seit 25 Jahren mit dem Tierschutzrecht befasse. Neben meiner Tätigkeit in der Anwaltskanzlei für Stiftungen und Erbrecht habe ich 12 Bücher und zahlreiche Kommentare zum Tierschutzrecht geschrieben sowie die Stiftung für das Tier im Recht (www.tierimrecht.org) gegründet und lange Jahre geleitet. Konkret bin ich ein am Tier in Recht und Ethik  interessierter Anwalt, wie es auch in Deutschland einige gibt. Im Kanton Zürich habe ich aber gemerkt, dass ein Recht nicht genügt, wenn es nicht auch angewandt wird.

Das Amt des offiziellen Tieranwalts durfte ich dann auch mit kreieren: Zunächst gab es eine Volksinitiative, die unter anderem die Möglichkeit einer sogenannten Verbandsbeschwerde in Strafsachen gefordert hat. Aus dem Parlament kam dazu der Gegenvorschlag, einen Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen – so heißt die Sache offiziell – zu schaffen. Die entsprechende Volksabstimmung wurde am 2. Juni 1991 mit überwältigenden 83 Prozent Befürwortern verabschiedet, und im Anschluss daran wurde das offizielle Amt geschaffen.

Mit meinen beiden Amtsvorgängern habe ich erfolgreich zusammengearbeitet und im November 2007 habe ich mir den Schubs gegeben, aus der Rolle des Wissenschaftlers und NGO-Vertreters in die Verantwortung zu gehen und mich zur Wahl zu stellen. So wurde ich offizieller Tieranwalt des Kantons Zürich.


Haben sie die Entscheidung bereut, nachdem die Initiative, in allen Kantonen der Schweiz Tieranwälte zu installieren, kürzlich gescheitert ist?

Dr. Goetschel: Nein, überhaupt nicht! Der Abstimmungskampf hat doch gezeigt, dass verschiedene Lücken beim Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes und auch verschiede Motivationen innerhalb der Kantone bestehen und hier Handlungsbedarf vorliegt. Für mich war es außerdem ein positives Signal, dass die Kreise, die im Kanton Zürich anfangs gegen das Amt waren – wie die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Veterinäramt -  jetzt voll hinter dem Amt stehen und da konnte ich der Öffentlichkeit gut vermitteln. Überdies haben zahlreiche Gegner der Initiative zugesichert, die durch die Abstimmung und die Auswertung der Schweizer Tierschutzstraffälle durch die Stiftung für das Tier im Recht aufgedeckten Vollzugsnotstände im strafrechtlichen Tierschutz künftig gründlich anzupacken.


Sie waren das Aushängeschild der Schweizer Tierschutz STS-Initiative, die in allen Kantonen Tierschutzanwälte einführen wollte, damit diese die Interessen der misshandelten Tiere vertreten. Nun sieht es so aus, als ob Sie auf lange Zeit der einzige Ihrer Art bleiben werden. Fühlen Sie sich nun als einsamer Einzelkämpfer – um nicht zu sagen: vom Aussterben bedroht?

Dr. Goetschel: Aber nein, im Gegenteil: ich bin aktiv an einem Wiederansiedlungsprojekt beteiligt! Zum Beispiel indem ich die Medien und die öffentliche Aufmerksamkeit nun dazu verwende, auf die Lücken beim Schaffen und Anwenden der jeweiligen zum Tier aufzudecken und mich zur Verfügung stelle, um diese genauer zu analysieren und mit Ideen und Projekten entgegen zu treten. Konkret war ich schon einen Tag nach der Abstimmung bereits als Referent zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft an die führenden Universität in Kanada eingeladen Ich stehe weltweit mit verschiedenen Anwälten in Kontakt, die sich als Experten dafür einsetzen, aus der lokalen und nationalen Gesetzgebung das Beste für das Tier herauszuholen und sich Anpassungen der Strukturen überlegen, die das Amt des Tieranwalts vor Ort ermöglichen sollen.


Ist nicht doch auch eine gewisse Enttäuschung dabei? Die Schweiz ist bekannt für ihr scharfes Tierschutzrecht und die Medien zeigten sich überzeugt, dass auch die Frage nach der Kanton-übergreifenden Einführung des Tieranwalts positiv beantwortet wird. Haben Sie das nicht auch erwartet?

Dr. Goetschel: Ich war verblüfft, weil nicht nur die Medien, sondern eigentlich auch die Gegner der Initiative zuletzt von einer mehrheitlichen Zustimmung auszugehen schienen. Allerdings ist es für mich keine persönliche Niederlage, denn ich habe die Initiative nicht ins Leben gerufen, sondern mich zur Verfügung gestellt, um der Öffentlichkeit zu erklären, was ich als Tieranwalt eigentlich tue. Im Nachhinein muss ich eingestehen, dass ich schon zu Beginn der Initiative bezüglich der Erfolgsaussichten eine eher kritische Haltung hatte. Ich habe mir gedacht, dass der Zeitpunkt eher ungünstig gewählt ist. Das ist wie beim Wellenreiten: Um Erfolg zu haben, muss man sehr viel Zeit in die Analyse der Wellen verwenden, um dann auf die perfekte Welle aufzuspringen. Dieser Part wurde hier wohl etwas unterschätzt.


Was wäre denn die günstige Welle gewesen? Welche besseren Vorzeichen hätte es Ihrer Meinung nach, geben müssen?

Dr. Goetschel: Das aktuelle Tierschutzgesetz der Schweiz ist erst 2008 in Kraft getreten und es ist zumindest normendichter als das alte. Im Abstimmungskampf wurde als Argument eingebracht, wie Wirkung des neuen Gesetzes auf gut schweizerische Art erst mal abzuwarten. Offenbar hatte man damit Erfolg. Es scheint tatsächlich die Meinung vorzuherrschen: ihr habt ja schon recht, dass das alte Tierschutzgesetz schlecht vollzogen worden ist, aber wir haben jetzt ein neues und gebt doch den Behörden eine Chance, es erst mal richtig umzusetzen.

Neben dem Timing kommt noch eine Sache dazu, die man nicht unterschätzen darf: Die Leute mögen eigentlich keine Anwälte. Viele haben eine überteuerte Scheidung hinter sich, jeder Fünfte einen Erbstreit. Man mag Anwälte erst mal nicht und da ist es gar nicht so einfach, der Mehrheit zu darzulegen. weshalb es genau hier noch einen braucht. Das ist allerdings nicht meine Aufgabe und nicht meine Rolle. Kommt die Schwierigkeit hinzu, auch tierfreundliche Menschen von einem Standpunkt zu Gunsten der Tiere zu überzeugen, weil der Tierschutz in der Öffentlichkeit manchmal in eine Minderheitenposition gedrängt wird.


"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln", ist ein Satz von Mahatma Gandhi. Nachdem das Schweizer Volk die Einführung der Tierschutzanwälte abgelehnt hat: wie ist es ihrer Meinung nach aktuell um den moralischen Zustand der Schweiz bestellt, Herr Goetschel?

Dr. Goetschel: Ich möchte diesen mir durchaus bekannten Satz nicht überstrapazieren. Er stammt aus dem indischen Kulturkreis, wo man mit dem Hinduismus und den heiligen Kühen einen anderen, ansatzweise ganzheitlicheren Zugang zu Tieren hat. Man könnte durchaus auch sagen: nicht alle können sich Tierschutz  leisten. Jedenfalls möchte ich die Abstimmung nicht als Zünglein an der Waage sehen oder in das gleiche Horn wie viele Enttäuschte pusten, ohne dass ich mir eigene Gedanken gemacht habe. Das Tierschutzgesetz in der Schweiz hat jetzt ein recht hohes Niveau erreicht, in manchen Aspekten ist es sogar vergleichbar oder gar tierfreundlicher als das österreichische oder das deutsche– das sollten wir nicht vergessen. Über die Moralität einer Gesellschaft zu richten, steht mir außerdem nicht an.


Sie nennen das deutsche Tierschutzrecht als positives Beispiel. Hierzulande beklagen die Tierschützer aber ihre Handlungsunfähigkeit; Da es kein Verbandsbeschwerderecht gibt, kann auch niemand aktiv das Recht des gequälten Tieres einklagen.

Dr. Goetschel: Ich spreche da tatsächlich vom Tierschutzniveau insgesamt. Wenn ich mit befreundeten amerikanischen Tierschutzrechtlern spreche und ihnen von der rechtlichen Lage in Deutschland oder Österreich erzähle, erhalte ich immer das Feedback: soweit sind wir in den USA noch lange nicht. Kanada liegt noch weiter zurück – dabei handelt es sich hier doch um fortschrittliche Länder, würde man meinen.

Sicher ist auch in Deutschland in Bezug auf das Tierschutzrecht ein Wandel angezeigt, es besteht Renovierungsbedarf. Verschiedene Kreise arbeiten an Novellierungsvorschlägen, an welchem einen oder anderen ich mich gerne beteilige. Es gibt sicher inhaltlichen Verbesserungsbedarf, und was den Vollzug anbetrifft, sehe ich tatsächlich in der jetzigen Ausgangslage ebenfalls große Lücken. Beispielsweise dass im Strafverfahren niemand für das Tier aufsteht, aufstehen darf. Darüber haben wir auch schon vor der deutschen Richterakademie referiert. Vielleicht etwas unterschiedlich als gewisse deutsche Tierschutzorganisationen, die sich auf das Anfechten von Bewilligungen bei Tierschutzversuchen, auf Tierhalteverbote und ähnliches im Verwaltungsrecht konzentrieren, vermeine ich gerade im strafrechtlichen Tierschutz fast noch dringenderen Handlungsbedarf zu erkennen.


Ist das eher ein taktischer Fehler der Tierschützer oder sind deren Möglichkeiten so beschränkt?

Dr. Goetschel: Nun, ich stelle das einfach nur fest. Denn mein Ansatz als Schweizer Tieranwalt ist ein anderer, nämlich der, das die Tiere im Strafverfahren eine eigene Stimme bekommen. Die Statistik und die Analysen der "Stiftung für das Tier im Recht", die regelmäßig im Internet veröffentlicht werden, zeigen: wenn wir den Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes nur den Staatsanwaltschaften und Behörden überlassen, dann reicht das zu einem erschreckenden hohen Teil nicht aus, um durchzugreifen. Deshalb brauchen die Tiere eine eigene Stimme vor Staatsanwaltschaften, Ordungswidrigkeitsbehörden und vor Gericht.

 
Braucht Deutschland ihrer Meinung nach einen Tieranwalt?

Dr. Goetschel: Wenn ich mir die Statistik im Kanton Zürich ansehe und feststelle, dass hier die Zahl der verhandelten Fälle auf 150 bis 200 pro Jahr angestiegen ist, die Strafen im Kanton Zürich nachweisbar höher sind, als in anderen Kantonen und die Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren involviert und verurteilt zu werden – und damit auch die abschreckende Wirkung -, gestiegen ist, bin ich der Auffassung, dass der Tieranwalt durchaus auch als Erfolgsmodell für Deutschland geeignet ist und adaptiert werden sollte. Umgekehrt konnte in nicht ganz wenigen Kantonen nachgewiesen werden, dass zur selben Zeit keine oder weniger als fünf oder zehn Tierschutzstraffälle geahndet worden sind.

Ich habe darüber mit einem der führenden Tierschutzstrafrechtler in Deutschland, Jost Dieterich Ort, gesprochen. Er hatte – mit mir und anderen Kollegen zusammen - einen Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz verfasst, war zunächst recht skeptisch dem Tieranwalt gegenüber und zeigte sich heute aber schon deutlich offener und wohlwollender gegenüber dem Projekt von Tieranwältinnen und Tieranwälten für Deutschland. Seiner Auffassung nach sind in Deutschland vor allem die Widerstände auf der persönlichen Ebene der Staatsanwälte zu sehen. Diese würden das als persönlichen Affront empfinden, wenn man ihnen unterstellt, sie würde ihre Arbeit nicht gut genug machen - und das ausgerechnet von Tierschützern. Die haben nun mal den Ruf, den sie haben.

Die deutsche Staatsanwaltschaft hat, wie mir von Fachleuten gesagt wird, ein noch höheres Selbstverständnis, als ihre Schweizer Kollegen. Dieses Haupthindernis gilt es zu überwinden. Umso mehr, als die Bundesstrafprozessordung einheitlich für ganz Deutschland gilt. Man kann mit der Einführung eines Tieranwalts also nicht in einem Bundesland beginnen, weil das nicht in deren Kompetenz liegt. Das ist eine große „Kiste“ auf Bundesebene, und im Moment hat Deutschland nicht nur Sorgen, was die Tiere anbetrifft. Da müssten wir die "richtige Welle" abwarten und das entsprechende Projekt so schnüren, dass es für Deutschland jederzeit profund abrufbar ist.

Im Kanton Zürich etwa hat sich die Oberstaatsanwaltschaft anfänglich gegen den „Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen“ gesträubt, und jetzt zeigt sie sich auch öffentlich sehr erfreut über die gute Zusammenarbeit und Unterstützung in diesem Spezialbereich.


Sie sagen, Sie seien recht zufrieden, wenn Sie auf die Erfolge der letzten 20 Jahre blicken. Können Sie uns Beispiele für Dinge nennen, auf die Sie besonders stolz sind?

Dr. Goetschel:  Heute verhandeln wir 150 bis 200 Fälle pro Jahr, vorher waren es zwei bis zehn, in vielen anderen Kantonen ist das noch heute so. Dann dass die höhere Strafpraxis und dass das Tierschutzstrafrecht hier zur Normalität gehört. Das hört sich unreißerisch an, aber letztlich ist das schon sehr viel, wenn solche Dinge normal sind. Daneben konnte ich nach meinem Amtsantritt mit der Oberstaatsanwaltschaft einige Strafmaßempfehlungen ausarbeiten, also einen Maßnahmenkatalog. Um den beneiden uns die deutschen Kollegen, weil er eine gewisse Rechtssicherheit bietet, der Täter weiß, womit er rechnen muss. Sonst hat man nach der Urteilsverkündung immer das Problem, das es heißt: "es ist zu wenig". Aber wo sich das richtig einpendelt, ist eine schon fast staatsphilosophische Frage. Wir haben zumindest im Kanton Zürich und den verschiedenen Bezirken Rechtsicherheit.

Zufrieden bin ich auch mit erfolgreich abgeschlossenen Fällen, wie beispielsweise dem. in dem eine Frau insgesamt 149 Katzen gesammelt hat. Als die Polizei einschritt, war die Hälfte der Tiere nicht mehr zu retten Die Halterin wurde zu 80Tagesgeldsätzen und einer Buße von 500 Franken verurteilt.
Dass ich daran mitwirken durfte, dass das Tier in der Schweiz keine Sache mehr ist und dieses Gesetzespaket über das deutsche und österreichische (etwa im Bereich Affektionswert von Tieren, Fundrecht, Scheidungen) hinausgeht – gerne denke an diesen Erfolg auch der Stiftung für das Tier im Recht zurück. Auch ist die „Würde der Kreatur“ durch die Bundesverfassung und neu durch das Tierschutzgesetz geschützt, was dem Tierschutz eine ganz neue Richtung gibt; tja, das eine oder andere Projekt zeigt schon Wirkung.


Animal Hoarding ist auch in Deutschland zunehmend ein Problem. Aber kann man hier wirklich von einem typischen Fall von Tierquälerei sprechen? Ist es nicht so, dass solche Personen eher als psychisch krank und behandlungsbedürftig einzustufen sind?

Dr. Goetschel: In der Tat sind mir einige Fälle auch aus der Schweiz bekannt. Dass die Behörden hier einzuschreiten haben und für eine Bestrafung der Täterin bei krassen Tierschutzverstössen besorgt sein sollten, ist für mich selbstverständlich. Für das Tier ist eine solche Haltung unter Umständen gravierend. Ob die Tierhalter gleich als psychisch krank und deshalb als zurechungsunfähig zu gelten haben, wird sich im Rahmen einer möglichen Abklärung in der Strafuntersuchung erst erweisen. Tatsache ist aber, dass auch diese Menschen das Leid der Tiere in Kauf nehmen. Und wenn sich das herumspricht, dass das doch angeblich Sozialfälle oder kranke Menschen sind, welchen nicht eigentlich sinnvoll begegnet werden kann, dann weicht das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung auf. Da sagt man, da muss man doch was tun! Nehmen wir aber einen Bauern, der dabei erwischt wird, dass er die Tiere in schlimmen Zuständen hält – obwohl das hier glücklicherweise seltener als früher vorkommt - dann spricht man gleich von einem Skandal. Wichtig ist es aus meiner Sicht in beiden Fällen zuerst zugunsten des Tieres einzuschreiten und zu bestrafen wie jeden anderen Tierschutzverstoss auch. Natürlich sollte man dann auch das soziale Umfeld und psychische Gesundheit abklopfen.

Aber wo zieht man die Grenze? Ein "Pferderipper" ist wohl ebenfalls psychisch krank, etwa wenn Mann mit einem stumpfen Messer ein Pferd mit circa 20 Stößen zu Tode sticht und dem sterbenden Tier noch Fleisch heraustrennt und andere Fohle noch verletzt.. Soll man einen solchen Täter etwa weniger hart bestrafen, weil er "krank" ist? Verwahren? Da stellt sich meiner Meinung nach vielmehr die Frage nach der Gemeingefährlichkeit des Täters, denn es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Hang zur Tierquälerei und zur Menschenquälerei. Das ist mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen ist.


Sie schildern hier sehr harte Fälle, werden mit solchen Ereignissen und den dazugehörigen schlimmen Bildern täglich konfrontiert. Wie verkraften Sie das alles?

Dr. Goetschel: Die Frage ist sehr berechtigt. Zurückblickend habe ich mich über lange Jahre hinweg stark mit den Tieren identifiziert, habe mitgelitten und mein Seelenkostüm eigentlich vernachlässigt. Und dann stand ich vor der Frage: soll ich so verbittert werden, wie viele Menschen, die sich für Tiere einsetzen? Das nimmt aber die Lebensfreude, das Leben macht weniger Spaß. Außerdem hemmt das auch den Erfolg. Wenn ich bei Behörden als Frustrierter auftrete, mich mit dem Opfer identifiziere und die Behörden arbeiten nicht, wie ich mir das vorstelle, dann werde ich zusätzlich frustriert. Aber je frustrierter ich werde und auch so auftrete, desto weniger Erfolg habe ich -  also begebe ich mich mit dieser Haltung ins Abseits.

Als Tieranwalt bin nun mal ich nah am Puls, also bei den gequälten Tieren und da hab ich mir gesagt: nein, ich möchte lieber Teil der Lösung sein und nicht des Problems. Ich muss auf meine Wirkung achten, denn ich muss Mehrheiten, Richter und Richterinnen und Staatsanwälte überzeugen, und meine Sache wird zuweilen öffentlich diskutiert. Da soll man mich ernst nehmen und sagen: das ist einer von uns und nicht einer dieser Fanatiker, also Vertreter einer Minderheit.

Man könnte sagen, es war eine bewusste Entscheidung mich weiterhin am Leben zu erfreuen. Ich pflege mein Seelenkostüm gut und freue mich über jeden kleinen Fortschritt in der Tierschutzsache. Es ist auch eine tiefe Befriedigung, dass es seit 20 Jahren im Kanton Zürich gut funktioniert und dass ich an Projekten mitarbeiten darf, die wegweisend für das Tier im Recht sind. Ich sehe, dass ich einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten kann. Das soll auch Spaß machen. Und der Humor ist mir ganz wichtig, auch als Lebenseinstellung. Und ich habe meine ganz persönlichen Selbstpflege- und Reinigungsrituale geschaffen.


Tiere sind erwiesenermaßen auch sehr gut für die Seelenpflege. Haben Sie selbst auch Haustiere?

Dr. Goetschel: Nein.


Wir hätten erwartet, dass Sie einen Bauernhof haben, wo viele Tiere, darunter vielleicht auch ein paar ihrer ehemaligen Mandanten, herumspringen und das Leben genießen dürfen….

Dr. Goetschel: Ja, das wäre wirklich süß!


Und warum ist es dann nicht so?

Dr. Goetschel: Meine derzeitige Lebenssituation lässt es nicht zu. Die Wohnung ist zu klein und ich möchte keinen Hund, der mich während ich als Anwalt arbeite, aktiv "anlangweilt" und mir das Gefühl gibt: ich müsste schon mindestens seit 4 Stunden mit ihm am See sein und Ball spielen. Ich habe 3 Kinder und kenne das Gefühl, dass ich hätte noch viel mehr geben können. Das soll nicht heißen, dass ich Tierhaltung im städtischen Umfeld verdamme. Aber ich habe derzeit keinen Hund, doch wenn ich mit meiner Freundin zusammenziehe, dann haben wir schon ausgemacht, wird es im Laufe der Zeit vielleicht auch einen Hund geben. Doch mit dem Wissen um die große Verantwortung sehe ich derzeit noch davon ab. 

Man kann Tiere auch gern haben, ohne dass man solche hält! Viele Menschen meinen, ihre Tierliebe durch das Halten von Heimtieren unterstreichen zu müssen, Das ist gar nicht nötig. Zu glauben, dass nur die wirklich tierlieb sind, die auch ihre zwei Hunde mitbringen, das sehe ich doch mit einem großen Fragezeichen.


Wo fängt denn Ihrer Ansicht nach die Tierquälerei überhaupt an? Ist der Hundehalter, der seinen Hund nicht ausreichend bewegt schon ein Fall, bei dem man juristisch eingreifen muss? 

Dr. Goetschel: Mit dem Begriff "Tierquälerei" möchte ich in sehr homöopathischen Dosen und keinesfalls inflationär umgehen. Wenn einem die Tierhaltung des Nachbarn nicht passt, wird häufig schon von Tierquälerei gesprochen. Aber es gibt eben auch einfache Verstöße, die nicht zwingend mit erheblichem Leiden des Tieres einhergehen müssen. Doch wenn man in solchen Fällen schon die "Tierquälerei"-Keule schwingt, gehen einem die Worte aus, wenn es wirklich mal hart auf hart kommt, deswegen bin ich da eher zurückhaltend.

Mein Tätigkeitsbereich besteht durchaus auch darin, zu prüfen, ob beispielsweise die Bestimmungen zur Hunde- oder Katzenhaltung eingehalten werden. die Käfig- oder Zwingeranforderungen unterschritten werden, das Tier im Auto gehalten wird oder nur über längere Zeit transportiert wurde und ob die die Transportboxen nicht zu klein sind…. Doch da würde ich nicht von Tierquälerei, sondern von  Ordnungswidrigkeitsverstößen sprechen und diese entsprechend abarbeiten. Da gehört das Gesetz durchgesetzt. Denn ein Gesetz, dass nicht zur Anwendung kommt, entspricht einem ethischen Wunschzettel.


Trotzdem noch mal die Frage: wo oder vielmehr bei welcher Tierart fängt dieser Schutz eigentlich an? Meistens geht es doch um Haustiere. Aber müssten Sie als Tieranwalt eigentlich nicht auch die Mücke schützen, die vom Menschen erschlagen wurde? Die leidet schließlich auch.

Dr. Goetschel: Nun, das Schweizer Tierschutzstrafrecht ist auf Wirbeltiere zugeschnitten. Das Gesetz sieht nur den Schutz der Wirbeltiere vor und daher bin ich bei anderen Arten machtlos. Aber man muss sich schon auch fragen – zumal die Schweiz das einzige Land weltweit ist, das die Würde der Kreatur in der Verfassung schützt -  wie wir uns einen respektvollen Umgang mit Wirbellosen vorstellen. Wer beispielsweise systematisch Wirbellose zerstört, absichtlich aus Geltungsdrang, Freude oder falsch verstandener Neugier quält, der begibt sich sicher ethisch auf dünnes Eis. Schon im 19ten Jahrhundert wurde ein Engländer verurteilt, der seine Skorpione absichtlich verhungern ließ. Da muss man leider sagen, dass das nach unserer Rechtsprechung keine "Tierquälerei" war, aber sicher ein Verstoß gegen die Würde des Tieres. Durch das Tierschutzgesetz selbst sind die Wirbellosen aber nicht geschützt.


Ist das in Deutschland auch so?

Dr. Goetschel: In Deutschland sind grundsätzlich alle Tiere durch das Tierschutzgesetz geschützt. Was die Strafbarkeit anbelangt, also bei der Ahndung der Vergehen, beschränkt sich der Gesetzgeber auf Wirbeltiere.


Verhalten sich beide Länder da nicht inkonsequent und unverständlich?

Dr. Goetschel: Eher sehr praxisbezogen, von der tierethischen Warte aus betrachtet, würde ich sagen fragwürdig. Schließlich werden Tiere auch als Mitgeschöpfe des Menschen bezeichnet und insbesondere, wenn man die Würde des Tieres in der Verfassung verankert hat, hätte man den Kreis durchaus schließen können. Ich habe mit Freunden der Stiftung für das Tier im Recht einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der zeigt, wie ein Tierschutzgesetz ausschauen sollte, das auch die Wirbellosen schützt. Das wäre wirklich schön, es braucht dafür aber eine Mehrheit im Parlament und auch bei der Bevölkerung. Um beim Bild der "perfekten Welle" zu bleiben: das Projekt und die Argumentation stehen, es braucht nur noch den richtigen Zeitpunkt.


Ihre persönliche Definition des Tierschutzes geht also deutlich über die die gesetzliche hinaus? Schweizer Medien berichten, Sie würden gerne auch das Jagen und Fischen grundsätzlich verbieten.

Dr. Goetschel: Dies ist unzutreffend und verwirrend. Als Amtsträger bin ich für Vergehen und Ordnungswidrigkeiten nach geltendem Recht eingesetzt, und da stelle ich mir eben die Frage: sind Tierschutzgesetz und –verordnung eingehalten worden oder nicht. Und falls es eingehalten worden ist: gehört es zugunsten der Tiere verschärft?  So auch bei verschiedenen Verstößen im Jagdwesen, wenn zum Beispiel der Jäger zu träge ist, auf die Nachsuche zu gehen. nach dem Motto: Es reicht ja, wenn ich morgen kuck, ob ich das Tier wirklich angeschossen habe, jetzt muss ich erst mal zum Stammtisch. Oder wenn ein Jäger noch immer zugelassen ist, obwohl der kaum noch sehen kann und seine Treffsicherheit gefährdet ist. Das sind Verstöße innerhalb des Jagdrechts, die durchaus Relevanz haben und die gehören auch geahndet – auch wenn das der Jägerlobby nicht gefallen mag. Es gibt auch in Deutschland Urteile innerhalb des Sportangelns, bei denen bestraft wurde, dass man Tiere fischt und nachher nicht verzehrt hat. So etwas gehört geahndet.

Und dann stellt sich noch die Grundsatzfrage: wäre das realistisch und wünschenswert, die Tiernutzung noch mehr oder überhaupt zu verbieten, stärkere Schranken im Umgang mit den Tieren aufzuerlegen? Das ist aber schon eine Politdebatte, bei der es eine wesentliche Rolle spielt. ob der Tierschutz es schafft, sich als mehrheitsfähiges Anliegen zu positionieren. Meine persönliche Auffassung über Fischen und Jagen steht hier ganz im Hintergrund.


Wie stehen Sie persönlich zur Tiernutzung?

Dr. Goetschel: Da habe ich verschiedene Seelen in meiner Brust - wer nicht. Als Amtsträger habe ich als Maßstab einzig und allein die Gesetzgebung zu nehmen beziehungsweise mich für die „artgerechte“ Umsetzung des Rechts einzusetzen, da spielt meine persönliche Beurteilung überhaupt keine Rolle.

Wenn ich die die Fischerei und die Jagd an sich kritisch hinterfrage, weiß ich auch, dass es für entsprechende Gesetzesänderungen eine Mehrheit braucht. Wenn ich persönlich auf Fleisch. und Fischkonsum verzichte, was ich seit 25 Jahren tue, ist das eine persönliche Entscheidung. Nun lässt die Bevölkerung die Tiernutzung, auch in Zoos und Zirkussen und der Landwirtschaft zu, damit muss ich leben. Als Tieranwalt kann und muss ich aber darauf achten, dass die dazugehörigen Bestimmungen eingehalten werden.


Welche Projekte planen Sie für die Zukunft?

Dr. Goetschel: Zum einen habe ich vor, das Amt des Tieranwalts weiterhin mit Begeisterung und Elan zugunsten der Tiere auszuüben und mich neben meiner Anwaltstätigkeit – ich habe eine eigene Kanzlei in der Stadt Zürich - noch vermehrt weltweiten Projekten über das Tier im Recht zu widmen. Mir zu überlegen, wo Tieranwälte sinnvoll wären, denn das Amt ist sinnvoll, davon bin ich überzeugt und zwar insbesondere in Staaten, in denen das Tierschutzniveau nicht so hoch ist.

Wenn ich mich einbringen kann, um das Thema Tieranwalt oder andere Strukturen zur Diskussion zu stellen, ob in Deutschland, Kanada oder Japan, dann mache ich das sehr gerne. In Deutschland würde ich mir beispielsweise wünschen, dass es überhaupt erst mal eine zentrale Erfassung der Fälle gibt, wie wir sie in der Schweiz haben. Das wäre schon ein großer Schritt in die richtige Richtung. Überdies befasse ich mich mit einem Rechtsvergleich des Tiers im Recht in über dreißig Staaten von Argentinien bis China, Südafrika bis Schweden nach einheitlichem neuartigem Raster. Davon – einmal renommiert veröffentlicht – verspreche ich mir tolle Anstöße für Gesetzgeber und die tierfreundliche Bevölkerung im Hinblick auf deine Besserstellung des Tiers in Recht und Ethik. Hierfür sind aber erhebliche Mittel vonnöten, die bedauerliche noch beschafft werden müssten. Wer könnte hier einspringen?


Die Volksabstimmung zum Thema Tieranwalt hat Ihnen nicht nur in der Schweiz, sondern aufgrund des starken Medieninteresses auch international eine gewisse Popularität eingebracht, selbst japanische und amerikanische Fernsehsender baten zum Interview. Welche Botschaft hat der Schweizer Tierschutzanwalt denn an die Welt?

Dr. Goetschel: Erstens: gebt den Ansprüchen der Tiere und dem Tier in und Ethik Recht eine höhere Bedeutung als bisher und zweitens schafft entsprechende Strukturen wie den Tieranwalt im Strafrecht, damit für die Tiere dabei auch in der Praxis etwas herausspringt. (Marzena Sicking)

Weitere Informationen:

Der Tieranwalt und seine Aufgaben: http://www.afgoetschel.com/de/tieranwalt.html

Stiftung für das Tier im Recht:
http://www.tierimrecht.org/

Auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Antoine_F._Goetschel

Veröffentlichungen

Dr. jur. Antoine F. Goetschel hat verschiedene Bücher und Aufsätze über Recht und Ethik verfasst und initiiert und war als
(Co-)Autor unter anderem an den folgenden wissenschaftlichen bzw. praxisorientierten Büchern beteiligt::

  • der Kommentar zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986)
  • die Erlass-Sammlung zum Schweizer Tierschutzrecht (1987)
  • meine Doktorarbeit über "Tierschutz und Grundrechte" (1989)
  • der "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" (1994)
  • das Buch "Die Würde des Tieres" (2002)
  • der Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (2002)
  • das Buch "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z" (2003).

Die vollständige Liste ist unter www.tierimrecht.org/de/bib/ mit Autor = 'Goetschel A' abrufbar.