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Hundeverordnung - Ärger vermeiden
Zum Halten von "gefährlichen Hunden" gibt es unterschiedliche Regelungen. Wir haben die wichtigsten Tipps für die Halter betroffener Hunde zusammengestellt.
Hunde-Attacken auf Menschen führten zu bundesweiten Verordnungen gegen gefährliche Hunde. Das Schlimme dabei ist: Betroffen sind auch völlig harmlose Hunde.
Das Thema "gefährliche Hunde" fällt in die Kompetenz der Bundesländer, obwohl das Problem am sinnvollsten durch eine bundeseinheitliche Regelung zu lösen wäre.
Ein verbindlich vorgeschriebener Hundeführerschein wäre eine gute Lösung, denn so könnten viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden.
Vor allem die unterschiedlichen Verordnungen der 16 Bundesländer tragen zur Verunsicherung der Hundehalter bei. Doch auch Beamte haben mit der Umsetzung der Verordnungen Schwierigkeiten. Sie sollen Halter und Hunde kontrollieren, obwohl sie selbst kaum das nötige Fachwissen besitzen.
Was kann man in diesen Situationen tun? Wir haben die wichtigsten Tipps für die Halter betroffener Hunde zusammengestellt:
Im Umgang mit Behörden
Informieren Sie sich, so gut Sie können, etwa über die Tagespresse, über den aktuellen Stand zum Kampfhunde-Thema in Ihrem Bundesland. Bei allen Unklarheiten sollten Sie nicht zögern, beim Ordnungsamt schriftlich anzufragen und um Aufklärung zu bitten.
Schließen Sie sich örtlichen und überörtlichen Protesten gegen zu strenge oder zu wenig differenzierte Hundeverordnungen an. Protestieren Sie gegen eine erhöhte Kampfhunde-Steuer. Die Vereine der betroffenen Hunderassen kommen hier manchmal mit Rat und Tat zu Hilfe. Die Adressen vermittelt der Verein für das deutsche Hundewesen, VDH, Dortmund.
Siehe auch bei unseren Rechtsfragen:
Halterrecht & Halterpflicht bei Hunden
Kampfhunde: Steuern, Pflichten, Rechtssprechung
Kampfhunde: Urteile
Lassen Sie sich im Zweifelsfall die Rassezugehörigkeit (bzw. Nicht-Zugehörigkeit) Ihres Hundes vom Tierarzt bescheinigen, am besten auch mit Gewichtsangabe und Schulterhöhe.
Wenn Ihnen das Tier etwa aufgrund mangelnder Sachkenntnis weggenommen werden soll, bieten Sie an, mit dem Tier einen Erziehungskurs zu machen und die Sachkenntnis nachzureichen.
Wenn man von Ihnen ein "berechtigtes Interesse" an dem Tier verlangt, legen Sie sich entsprechende Argumente zurecht. Wer allein in einem Haus lebt, kann das Tier als Schutzinteresse halten. Wer gerade eine Trennung verarbeiten muss, kann sich (auch für ein Kind) vom Psychiater die Notwendigkeit der Hundehaltung bescheinigen lassen.
In der Öffentlichkeit
Erziehen Sie möglichst schnell Ihren Hund zum Gehorsam und tragen Sie die Bescheinigung (z.B. über die bestandene Begleithundeprüfung) des Vereins oder der Hundeschule mit sich. Üben Sie täglich mit dem Hund.
Vermeiden Sie Wege, auf denen Sie vielen Menschen begegnen. Führen Sie Ihren Hund immer dort an der Leine, wo Sie mit ziemlicher Sicherheit auf andere Passanten treffen.
Gehen Sie früh morgens oder spät abends spazieren.
Besorgen Sie sich zur Sicherheit einen Beißkorb, den Sie Ihrem Hund anlegen können, falls ein Beamter das von Ihnen verlangt.
Wenn Ihr Hund zu Aggressionen gegenüber anderen Hunden oder sogar Menschen neigt, wenn auch nur leichten, dann lassen Sie ihn besser kastrieren und führen Sie ihn auf jeden Fall an der Leine.
Lassen Sie keine Kinder oder körperlich schwache Personen Ihren Hund ausführen.
Nachbarn, Mietwohnung
Freunden Sie Ihren Hund mit der Nachbarschaft an. Zeigen Sie, wie gut er gehorcht, wie lieb er ist, und erzählen Sie möglichst begeistert von ihm. Verbreiten Sie selbst keine Geschichten über Ihren Hund, die ihn schlecht dastehen lassen (zum Beispiel Ausreißer-Storys, Beißereien etc.).
Vermeiden Sie, dass Ihr Hund aus dem Garten ausbrechen und allein herumlaufen kann.
Betonen Sie in Miet-Situationen ruhig, dass Hunde auch ein Schutz gegen Einbrecher sind, weil sie bei ungewöhnlichen Vorkommnissen warnen.
Siehe auch bei unseren Rechtsfragen:
Mietrecht bei Hunden
Tierhaltung in der Eigentumswohnung
Nachbarschaft
Versicherungen
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist nicht nur für größere oder als gefährlich geltende Rassen sinnvoll, sondern für alle Hunde. Deshalb sollten Sie grundsätzlich eine solche Police abschließen. Wenn Sie vom Gesetzgeber gezwungen werden, eine solche Versicherung abzuschließen, kann es auch passieren, dass Sie nicht gleich eine Versicherungsgesellschaft finden, die das Risiko deckt. Fragen Sie beim zugehörigen Rasseverein nach. Dort kann man Ihnen am ehesten einen Tipp geben. Die Redaktion "Partner Hund" ist ebenso dankbar für solche Hinweise, die wir an betroffene Halter gerne weitergeben.
Siehe auch bei unseren Rechtsfragen:
Versicherung & Haftung bei Hunden









