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Futtermeister
Futtermeister/-innen prüfen die Futtermittel und ermitteln die Futterrationen nach Menge und Zusammensetzung unter Beachtung von Zucht- und Haltungszielen, Lebensalter der Tiere und Haltungsformen.
Sie sind verantwortlich für die Beschaffung, Lagerung, Konservierung und Zubereitung von Futtermitteln und für das artgerechte Füttern und Tränken der Tiere unter Beachtung der Hygienebestimmungen. Außerdem überwachen sie die Futtereinrichtungen und -anlagen und kontrollieren auch die Futteraufnahme der Tiere. Zu ihren Aufgaben gehört es zudem, andere Mitarbeiter zu führen.
Futtermeister/-innen werden in zoologischen Gärten und Tierparks, in Wildgehegen, bei Zirkusunternehmen, Gestüten, großen Reiterorganisationen bzw. -vereinen und bei großen landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung benötigt. In der Regel ist für den Zugang zur Tätigkeit als Futtermeister/-in eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tierpfleger/-in in einer der Fachrichtungen Zootierpflege, Tierheim- und Pensionstierpflege oder Haus- und Versuchstierpflege nötig. Aber auch Pferdewirte/-wirtinnen und Fachkräfte aus der Landwirtschaft können die Tätigkeit, je nach zu betreuender Tierart, ausüben.









